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Rechtsanwalt
Claus Peter Müller
Ziegelstr. 11
71063 Sindelfingen
Tel. 07031 - 87 66 66
Fax 07031 - 87 11 77
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Als
Anwalt mit 23-jähriger Berufserfahrung vertrete ich Sie kompetent
in allen Rechtsgebieten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine reine
Spezialisierung auf einzelne Fachgebiete nicht immer zielführend
ist, da sich die Rechtsproblematiken oft über verschiedene
Gebiete erstrecken. Dennoch haben sich mit der Anzahl der ausgestrittenen
Fälle folgende Schwerpunkte herauskristallisiert:
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Verkehrsrecht ist "Straßenrecht"
im weiteren Sinne. Regelungen sind das Straßenverkehrsgesetz, die
Straßenverkehrsordnung , die Straßenverkehrszulassungsordnung und
die Fahrerlaubnisverordnung. Als Anwalt berate und vertrete ich
Sie rund um das Verkehrsrecht, insbesondere bei allen Fragen zum
Verkehrsunfall und der versicherungsrechtlichen Abwicklung.
Im Zivilrecht geht es dabei meist um die Regulierung nach dem Verkehrsunfall,
d.h. Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz.
Das können neben Schäden auch Fahrzeug andere Schäden sein
wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten.
bei erlittenem Personenschaden geht es darum, einen Schadensersatz
in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend zu machen.
Auch das Verkehrsrecht wird immer komplizierter und hält viele
Fallen bereit. So einschied z.B. das Landgericht Potsdamm mit Aktenzeichen
6 O 32/09 folgendes. "Das Gericht sieht es als offenkundig
im Sinne einer allgemein bekannten Tatsache an, dass Eingaben im
Navigationsgerät für die Berechnung von Strecken o.ä. nur im Stand
zu erfolgen haben und während der Fahrt allein die automatischen
und selbsttätig angezeigten Informationen je nach vorheriger Programmierung
abgerufen werden sollen." Das Gericht geht noch weiter und
stellt neben dem bekannten Fall "Kasettenwechsel" die
alleinige Bedienung des Autoradios in Frage. "Die bloße Zulässigkeit
der Installation und der Nutzung eines Gerätes in einem Pkw trifft
noch keine Aussage über eine generelle Zulässigkeit jeglicher Nutzung
in jeder Situation des Straßenverkehrs. Auch im Anzünden einer Zigarette
mit dem im Fahrzeug installierten Zigarettenanzünder, dem Wechseln
einer Kassette im eingebauten Radio oder dem Einstellen des Autoradios
selbst kann ein grob fahrlässiges Verhalten gesehen werden, wenn
hierdurch ein Fahrer derart abgelenkt wird, dass er das Verkehrsgeschehen
nicht mehr überblicken kann. Den Beklagten trifft als Fahrer in
der konkreten Situation die Pflicht, nur solche Tätigkeiten neben
dem Fahrvorgang vorzunehmen, die die Wahrnehmung der Verkehrssituation
insgesamt nicht beeinträchtigen." Im zugrunde liegenden Fall
des Verkehrsrechts war eine Fahrerin mit einem Mietwagen wärend
der Bedienung des Navigationsgerätes auf ein Vorderfahrzeug
aufgefahren. Das im Verkehrsrecht bekannte Augenblicksversagen leißen
die Richter nicht gelten. Die Autovermietung verweigerte den vereinbarten
Vollkaskoschutzes mit einem Selbstbehalt von 950,00 € und verlangte
von der Fahrerin die Kosten der Reparatur des Fahrzeuges in Höhe
5.175,48 € und bekam Recht.
Mit dem Verkehrsrecht kommt man auch durch eine Ordnungswidrigkeit
in Berührung:
- Rotlichtverstoß, - Geschwindigkeitsüberschreitung
- Nichteinhalten des Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug,
- Fahren unter Alkoholeinwirkung oder unter Rauschmitteleinwirkung
was mit Bußgeld oder gar Fahrverbot und Strafe geahndet wird.
In jedem Fall erhalten Sie die Gelegenheit, sich zu der Sache in
einem Anhörungsbogen zu äußern. Bereits an dieser Stelle kann die
Beratung durch einen Anwalt mit Gebiet Verkehrsrecht hilfreich sein.
Im
Familienrecht kann ich sie zur Gestaltung des rechtlichen
Rahmens des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens, der Strukturierung
von Familienunternehmen und über Rechte und Pflichten ausführlich
beraten. Ebenso unterstütze ich Sie in allen mit einer Trennung
oder Ehescheidung verbundenen Rechtsproblemen, wie beispielsweise
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Unterhaltsanspruch der Kinder und Ehegatten
- Vermögensanspruch gegen den Ehegatten oder Lebenspartner
- Versorgungsausgleich Ehewohnung und Hausrat
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Vermögensauseinandersetzung innerhalb des Güterrechts (Zugewinnausgleich,
Gestaltung von Vereinbarungen bezüglich des Privatvermögens oder
Betriebsvermögens)
Darüber hinaus vertrete ich Sie als Anwalt in Fragen der Vaterschaftsfeststellung
/ Anfechtung. Bei nichtehelichen Lebenspartnerschaften geht es häufig
um die Ausgestaltung von Verträgen oder die Auseinandersetzung der
gescheiterten Lebenspartnerschaft geht. Partner Mietrecht
Regensburg
Weil das Mietrecht zu den Bereichen
des Lebens gehört, mit denen sich fast jeder auseinandersetzten
muss, finden sich hier vielfältige Probleme wie zum Beispiel die
- säumige Mietzinsforderung
- die Erhebung einer Räumungsklage oder deren Abwehr
- Kündigung, auch außerordentliche mitsamt der Kündigungsfrist
- korrekte Nebenkostenabrechnung und Mieterhöhung
- Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen) und die
- Kautionsabrechnung.
Im gewerbliche Mietrecht können Verträge wesentlich individueller
gestaltet werden. da gewerbliche Mietverträge meist eine längere
Laufzeit haben, sollten Sie den Vertrag vor der Unterzeichnung sorgfältig
prüfen lassen. Ein befristeter Mietvertrag kann in der Regel bis
zum Ende der Laufzeit nicht gekündigt werden. Hier sind auch die
jeweils festgelegten sowie die gesetzlichen Kündigungsfristen zu
beachten.
C.P. Müller, Ihr Anwalt in Sindelfingen.
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